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US-Präsident Trump

Foto: Yuri Gripas / ABACAPRESS / EPA

Die USA haben 60 Volkswirtschaften neue Zölle angedroht,weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhinderten oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüften. Das teilte das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer mit.

Demnach müssen etwa die Europäische Union (EU),Großbritannien und die Schweiz,aber auch Staaten in Afrika,Asien und Lateinamerika sowie Kanada und China mit zusätzlichen Zöllen zwischen zehn und 12,5 Prozent rechnen.

Die Zölle sollen nicht sofort in Kraft treten. Stattdessen können zunächst Einwände bis zum 6. Juli geltend gemacht werden,am 7. Juli soll dann eine Anhörung stattfinden.

Der Trump-Regierung geht es bei der Maßnahme weniger um die Durchsetzung von Menschenrechten als um einen eigenen Vorteil. »Es ist inakzeptabel,dass unsere wichtigsten Handelspartner nichts gegen die Einfuhr von Waren unternehmen,die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden«,teilte Greer mit. »Dies führt dazu,dass US-Arbeitnehmer gezwungen sind,weltweit unter ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren. Wir werden diese Ungleichheit nicht länger hinnehmen.«

Der US-Handelsbeauftragte stützt sich nach eigener Auskunft auf eine Untersuchung,die am 12. März begann. Es gehe darin um das »Versäumnis verschiedener Volkswirtschaften,ein Einfuhrverbot für Waren,die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden,zu erlassen und wirksam durchzusetzen«.

Die Bundesregierung will nach den neuen Zolldrohungen aus Washington den Fokus auf die Umsetzung des ​vereinbarten Handelsabkommens mit den USA richten. »Da sind wir auf einem guten Weg«,‌sagte Regierungssprecher Steffen Meyer. Die neuen Entwicklungen habe die Bundesregierung wahrgenommen,man könne es aber noch nicht abschließend bewerten. Es gehe wohl auch erst um eine Untersuchung. Der Sprecher ergänzte,die ​Regierung sei optimistisch,dass es gelinge,das Handelsabkommen der EU mit den USA abzuschließen ⁠und ⁠damit in Kraft zu setzen. Hier sei man auf der Zielgeraden. Es gebe keinen Zweifel daran,dass die Absprachen dann auch gelten ‌würden.

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Im juristischen Tauziehen um seine umstrittene Zollpolitik hatte US-Präsident Donald Trump Mitte Mai einen Etappensieg errungen. Ein Berufungsgericht setzte die Entscheidung einer unteren Instanz vorläufig aus,das Trumps temporäre Zölle auf Einfuhren aus der ganzen Welt als rechtswidrig eingestuft hatte. Importeure müssen nun zunächst weiter die Abgaben in Höhe von zehn Prozent zahlen.

ssu/dpa-AFX/Reuters

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